Die Abfallwirtschaft in der Europäischen Union (EU) wird durch einen umfassenden Rechtsrahmen geregelt, der auf den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit abzielt und gleichzeitig die Ressourceneffizienz und eine Kreislaufwirtschaft fördert.der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der als Teil des Europäischen Green Deal verabschiedet wurde, setzt ehrgeizige Ziele zur Erhöhung der Recyclingquoten, zur Verringerung des Abfallaufkommens, zum Verbot oder zur schrittweisen Abschaffung bestimmter Abfallarten (z. B., nicht wiederverwertbare Kunststoffe), Förderung der Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit im Produktdesign. Die IMPEL-Projekte zur Abfallbewirtschaftung  und die Projektergebnisse werden unter diesem Unterthema ebenso veröffentlicht wie die Abfallverbringung.

Abfallverbringung bezieht sich auf den Transport von Abfällen von einem Ort zum anderen, wobei in der Regel regionale, nationale oder internationale Grenzen überschritten werden. Die Abfallverbringung ist geregelt, um eine ordnungsgemäße Handhabung zu gewährleisten, illegale Ablagerungen zu verhindern und die Umwelt und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Schlüsselelemente für die Abfallverbringung sind:

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  1. Grenzüberschreitende Verbringung: Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen erfordert häufig die Einhaltung internationaler Vorschriften wie des Basel-Übereinkommens.
  2. Geregelte Dokumentation: Die Verbringung von gefährlichen Abfällen oder Wertstoffen erfordert oft Genehmigungen und Meldungen an Behörden.
  3. End-of-Life Destination: Bei der Verbringung von Abfällen sollte sichergestellt werden, dass die Abfälle in zugelassenen Anlagen entsorgt, recycelt oder behandelt werden.

Abfall- und Abfallbewirtschaftungsrichtlinien:

 

  • EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)
  • Deponierichtlinie (1999/31/EG): Minimiert die Nutzung von Deponien und gewährleistet eine sichere Abfallentsorgung. Die Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle wird erheblich eingeschränkt.
  • Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG): Legt Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Verpackungsmaterialien fest.
  • Batterierichtlinie (2006/66/EG): Deckt die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung von Batterien ab.
  • Altautorichtlinie (2000/53/EC): Konzentriert sich auf das Recycling und die Wiederverwendung von Fahrzeugmaterialien.
  • WEEE-Richtlinie (2012/19/EU): Regelt Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
  • Single-Use-Kunststoffrichtlinie (2019/904): Ziel ist die Reduzierung von Kunststoffabfällen, insbesondere von Abfällen im Meer.
  • Verordnung über die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).


 

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