Schiffsrecycling

Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling regelt. Diese Regeln 

  • Festlegen Anforderungen an Schiffe und Recyclinganlagen, um sicherzustellen, dass das Schiffsrecycling in einer umweltfreundlichen und sicheren Weise erfolgt
  • Beschränkung oder Verbot des Einbaus und der Verwendung gefährlicher Materialien auf Schiffen, wie Asbest oder ozonabbauende Stoffe
  • Einrichtung einer europäischen Liste von Schiffsrecyclinganlagen

Mit dieser Verordnung werden die Anforderungen des Hongkong-Übereinkommens für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen in EU-Recht umgesetzt, aber auch zusätzliche Sicherheits- und Umweltanforderungen aufgenommen. Das Übereinkommen wurde 2009 angenommen und wird am 26. Juni 2025 in Kraft treten. (EG).

Unter diesem Unterpunkt finden Sie die IMPEL-Projekte und -Leitlinien zur Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Schiffen in der EU und Umweltbehörden können illegale Fälle verfolgen, in denen Schiffe bereits gestrandet sind.

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