Die EU-Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden definiert "Sanierungsmaßnahmen" als jede Maßnahme oder Kombination von Maßnahmen, einschließlich abschwächender oder vorläufiger Maßnahmen zur Wiederherstellung, Sanierung oder zum Ersatz geschädigter natürlicher Ressourcen und/oder beeinträchtigter Funktionen oder zur Bereitstellung einer gleichwertigen Alternative zu diesen Ressourcen oder Funktionen gemäß Anhang II derselben Richtlinie.
IMPEL-Projekte stehen unter diesem Unterthema zur Verfügung, das darauf abzielt, technische Erfahrungen zu unterstützen und auszutauschen, die erforderlich sind, um Fortschritte in der Sanierungsphase in Europa zu erzielen, und um Wissen, Fähigkeiten und bewährte Verfahren auszutauschen, technische Leitlinien zu erstellen und Maßnahmen zwischen den Ländern zu koordinieren.