IMPEL Abfall & TFS Konferenzen

Jahr
2006
Status
Laufend
Führendes Land und Kontaktperson
Tags Good practice Information exchange Recycling Waste management

Projektbeschreibung und Ziele

Viele Projekte und Aktivitäten des Expertenteams Abfall und TFS basieren auf der Europäischen Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 (WSR). Da es sich um eine Verordnung mit einem grenzüberschreitenden Aspekt handelt, ist ein aktives und praktisches europäisches Netzwerk von Inspektoren und Aufsichtsbehörden, die sich regelmäßig zum Austausch praktischer Erfahrungen treffen, von großer Bedeutung. Dies gilt nicht nur für Umweltinspektoren, sondern auch für Zoll- und Polizeibeamte und die Justiz. Die laufenden IMPEL-TFS-Projekte zeigen weiterhin die Notwendigkeit, eine gute und praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Drittländern und einschlägigen internationalen Organisationen aufzubauen und vor allem zu pflegen.
Im Juni 2014 wurde eine Reihe von Änderungen an der WSR angenommen, die auf ein besseres und einheitlicheres Inspektionssystem der WSR in der gesamten EU abzielen, zum Beispiel durch die Erstellung von Inspektionsplänen. Die Änderungen erweitern auch die Kompetenzen der Durchsetzungsbehörden und verbessern den Informationsaustausch.

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Diese jährlichen Konferenzen sollen daher Folgendes erleichtern:

  • Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen;
  • Bekanntmachung der IMPEL-Arbeit bei einem breiteren Publikum;
  • Ein einheitlicherer Ansatz und eine einheitlichere Auslegung der WSR;
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Strafverfolgungsbehörden;
  • Präsentation der Ergebnisse anderer relevanter (internationaler) Projekte und Initiativen;
  • Sammlung von Ideen für die künftige Arbeit des Abfall- und TFS-Exportteams;
  • Verbesserung der Verbindungen und gemeinsamen Aktionen mit Ländern und Regionen außerhalb der Europäischen Union;

Verwandte Dateien/Informationen

 

  • Europäische Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006.
  • Verordnung (EG) 1418/2007 der Kommission über die Ausfuhr bestimmter Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten.
  • Die Durchsetzungsmaßnahmen beruhen auf der EG-Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Diese ist in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar. Artikel 50 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Durchsetzung der Verordnung und zur Kontrolle der Verbringung sowie zur bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit, um die Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen zu erleichtern.
  • OECD-Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL
  • Internationale Konventionen: Basel, Hongkong und Bamako-Konvention
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