Projektbeschreibung und Ziele
Das Projekt zielte darauf ab, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei der Überprüfung der Bestimmungsorte von Abfällen im Rahmen der EU-Verordnung 259/93 (Abfallverbringungsverordnung WSR) zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen zu verbessern, indem Inspektionen in den teilnehmenden Ländern durchgeführt und die Abfallströme bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort verfolgt werden.
Projektergebnisse
- Das Netzwerk der Vollzugsbehörden in den teilnehmenden Ländern wurde weiter verbessert und es wurden Kontakte zu Vollzugsbehörden in den teilnehmenden Ländern festgelegt, die für die Überwachung der wichtigsten Abfallentsorgungs- und -verarbeitungsanlagen zuständig sind. Dennoch gibt es große Unterschiede bei den Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten der beteiligten Organisationen. Auch die Art und Weise, wie die dreitägige Voranmeldung in die nationale Gesetzgebung implementiert wird, variiert;
- Auf der Grundlage bestehender Methoden und Erfahrungen wurde eine Methode (Handbuch) für die Überprüfung von Abfallverbringungen entwickelt. Die Methode umfasst Verwaltungskontrollen, Inspektionen ‘vor Ort’ und die Art und Weise des Informationsaustauschs zwischen den beteiligten (Vollzugs-)Behörden;
- Abfallverbringungen wurden überprüft. Die teilnehmenden Länder beabsichtigten, 25 notifizierte Abfallverbringungen zu überprüfen. Elf Verbringungen wurden schließlich überprüft ‘von der Wiege bis zur Bahre’. Es stellte sich heraus, dass eine Reihe von Notifizierungen (7 von 25) nicht ‘in Gebrauch’ gewesen sind. In drei Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Ergebnisse geben Anhaltspunkte für eine weitere Verbesserung der Durchsetzung der Verordnung in der Zukunft;
- Aus verschiedenen Gründen erwies sich die dreitägige Voranmeldung als sehr schwierig durchzusetzen. Die Voranmeldung erfolgt bei einer/den zuständigen Behörde(n) des Landes/der Region, die nicht automatisch die zuständige Durchsetzungsbehörde ist. Auch die Planung von Inspektionskapazitäten in einem Zeitrahmen von ein paar Tagen zur Überprüfung der Sendungen hat sich als schwierig erwiesen;
- Praktische Erfahrungen und Informationen wurden ausgetauscht.
Empfehlungen
Auf der Grundlage der Erfahrungen und Vollzugsergebnisse des Projekts können folgende Empfehlungen gegeben werden:
- Die Europäische Kommission sollte im Rahmen der Überarbeitung der EU-Verordnung 295/93 die Verpflichtungen zur dreitägigen Voranmeldung überdenken. Das Notifizierungsverfahren sollte so geregelt werden, dass es angemessen durchgesetzt werden kann, z.B. durch die Förderung des elektronischen Datenaustauschs über Notifizierungen (wie EUDIN), auch zwischen den Behörden, die für diese Notifizierungen zuständig sind, und denen, die für die Durchsetzung verantwortlich sind;
- Die (überarbeitete) Verordnung 259/93 muss die Mitgliedstaaten verpflichten, einen jährlichen Bericht über die Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Diese Ergebnisse sind von einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Kommission zu analysieren und für die weitere Verbesserung der Verordnung zu nutzen.
- Die Mitgliedstaaten sollten dazu angeregt werden, über ihre Erfahrungen mit der Durchsetzung der dreitägigen Vorankündigung zu berichten. Die (überarbeitete) Verordnung 259/93 sollte diese Verpflichtung vorsehen.
- IMPEL/IMPEL-TFS sollten an einer umfassenden Internet-Website mit relevanten Informationen über die Abfallverbringungsverordnung & Durchsetzung arbeiten, mit vollständigen Kontaktinformationen, Abfallkatalogen/Nachschlagewerken usw.;
- Die zuständigen Behörden und/oder Vollzugsbehörden sollten eine zentrale Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene benennen, und zwar auch dann, wenn die Zuständigkeiten für das Notifizierungsverfahren (und dessen Durchsetzung) auf regionaler Ebene festgelegt sind. Außerdem sollten die zuständigen – und Vollzugsbehörden an einem verbesserten Zugang zu den Datensystemen für die dreitägige Voranmeldung arbeiten, um genaue “Verifikationsinspektionen” zu ermöglichen;
- Die Projektleitung schlägt vor, die bestehende Zusammenarbeit mit weiteren EU-Ländern auszubauen, den Projektschwerpunkt auf grün gelistete Abfälle und nicht notifizierte Abfälle auszudehnen und den Schwerpunkt auf Inspektionen an Grenzübergängen auf strategischer Ebene zu legen (unter Beteiligung von mehr als einer Vollzugsbehörde).