Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) zielt darauf ab, den vom Europäischen Green Deal geforderten Wandel zu beschleunigen und gleichzeitig auf den seit 2015 durchgeführten Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Ein zentraler Punkt des Plans ist die Entwicklung weiterer EU-weiter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft bestimmter Abfallströme auf der Grundlage der Überwachung der Anwendung der überarbeiteten Regeln für die Abfalleigenschaft und Nebenprodukte durch die Mitgliedstaaten sowie die Unterstützung grenzüberschreitender Initiativen für die Zusammenarbeit zur Harmonisierung der nationalen Kriterien für die Abfalleigenschaft und Nebenprodukte. Die Neufassung der Wasserrahmenrichtlinie enthält klarere Regeln für Nebenprodukte und solche, die es ermöglichen, recycelte Materialien als Nicht-Abfall einzustufen, wenn sie eine Reihe allgemeiner Bedingungen erfüllen (Ende der Abfalleigenschaft). Unsicherheiten darüber, wie Materialien aufhören können, Abfall zu sein, sind ein Hauptproblem.
Dieses Teilprojekt zielte darauf ab, den Regulierungsbehörden Instrumente zur Verfügung zu stellen, mit denen sie den Status von Nebenprodukten und den Zusammenhang mit der Produktgesetzgebung beurteilen können, und ihnen dabei zu helfen, entsprechende Inspektionen durchzuführen.
Das Projektteam lieferte 📑"A Guidance Book on By-products", um ein gemeinsames Verständnis von Nebenprodukten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Abfallvermeidung zu schaffen. Den Leitfaden finden Sie unter Projektoutputs im Menü auf der rechten Seite.
📑"Briefing By-product Guidance Book" bietet eine Zusammenfassung und Analyse der wichtigsten Themen, Ideen und Fakten, die im Leitfaden vorgestellt werden. Sie können den Bericht online lesen, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken, und auch als pdf-Dokument herunterladen.