WMCE Phase I Unterprojekt - REACH & Kreislaufwirtschaft

Jahr
2018 - 2024
Status
Abgeschlossen
Führendes Land und Kontaktperson

Italien I Romano Ruggeri

Die Niederlande I Jan Teekens

Tags Circular Economy REACH Waste management

Für die Förderung der Kreislaufwirtschaft sind die Konzepte ‘Nebenprodukt’ und ‘Ende des Abfalls’ von großer Bedeutung. REACH gilt nicht für Abfälle, wohl aber für Nebenprodukte und End-of-Waste. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie kann ein Material nur dann den Status eines Nebenprodukts oder End-of-Waste erlangen, wenn es die geltenden Rechtsvorschriften und Normen erfüllt, zu denen auch REACH gehört. Daher ist REACH für die Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung: Grundsätzlich kann jeder Sekundärrohstoff, der (potenziell) als Nebenprodukt oder als Abfallende angesehen werden kann, eine REACH-Registrierung benötigen, um den Status eines Nebenprodukts oder Abfallendes zu erhalten. In manchen Fällen kann eine Zulassung erforderlich sein, und es können Beschränkungen gelten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Verpflichtungen.

Daher ist eine Klärung der Anwendbarkeit von REACH auf die oben genannten Stoffe unerlässlich, um ihren Markt und ihre Verbreitung zu fördern. 

Im Rahmen dieses Projekts wurde ein Leitfaden zur REACH-Verordnung und Kreislaufwirtschaft erstellt, der zahlreiche praktische Beispiele aus verschiedenen Mitgliedstaaten zur Anwendung von REACH in der Kreislaufwirtschaft enthält.

Der Leitfaden ist in 6 Kapitel und 2 Anhänge unterteilt:

  • Kapitel 1 führt in die Thematik ein und beschreibt die wichtigsten Grundbegriffe der REACH-Verordnung.
  • Kapitel 2 untersucht den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung und ihre mögliche Anwendung auf abfallbasierte Materialien.  
  • Kapitel 3 beschreibt andere einschlägige Rechtsvorschriften für Chemikalien, die auf abfallbasierte Materialien angewendet werden könnten. Diese Bestimmungen werden in diesem Bericht, der sich auf die REACH-Verordnung konzentriert, nicht behandelt.
  • Kapitel 4 bietet Anleitungen mit praktischen Beispielen zur Auslegung und Einhaltung der grundlegenden Verpflichtungen der REACH-Verordnung: Registrierung, Zulassung und Beschränkungen.  
  • Kapitel 5 enthält Anleitungen zur Anwendung der Ausnahmen von den grundlegenden Bestimmungen von REACH. Das Kapitel enthält ein Unterkapitel, das sich mit der Anwendung der Ausnahmeregelung für die Verwertung von recycelten Kunststoffen befasst.  
  • Kapitel 6 befasst sich mit der Durchsetzung der REACH-Verordnung in Verwertungsanlagen.
  • Anhang I enthält ein Flussdiagramm zur Einhaltung der REACH-Verordnung, das den grundlegenden Inhalt dieses Berichts zusammenfasst.  
  • Anhang II enthält eine Checkliste für die Einhaltung des Chemikalienrechts.  

Bitte klicken Sie auf "Project Outputs" im Seitenmenü, um den Leitfaden herunterzuladen. 

Die rumänische Version des Leitfadens ist ebenfalls verfügbar: RO-Regulamentul REACH și economia circulară 2023

📑Briefing REACH & CE Leitlinie bietet eine Zusammenfassung und Analyse der wichtigsten Themen, Ideen und Fakten, die in der Leitlinie vorgestellt werden. Sie können den Leitfaden auch online lesen oder als pdf-Dokument herunterladen: 

        👓Online lesen       ⬇️Als pdf herunterladen  

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