WMCE Phase I Teilprojekt - Risikobasierter Abfallinspektionsplan mit Mindestinhalt

Aktivitäten

Briefing Dokument: Überprüfung des risikobasierten Abfallinspektionsplans von IMPEL's

Hauptthemen und wichtige Überlegungen:

  1. Strategischer und risikobasierter Ansatz für Abfallinspektionen: Das zentrale Thema des Berichts ist die Notwendigkeit eines strategischen, geplanten und risikobasierten Ansatzes für Umweltinspektionen in Abfallbehandlungsanlagen. Dies ergibt sich aus den Anforderungen der EU-Gesetzgebung, insbesondere der Empfehlung 331/2001/EG und der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie - WRRL), geändert durch die Richtlinie 2018/851. In dem Bericht heißt es, dass sich ein effektives und effizientes Inspektionssystem ausschließlich aus einer strategischen Planung ergeben kann. Sie definiert den Referenzkontext, die Prioritäten, die Ziele und die verfügbaren Ressourcen." Der Bericht definiert einen "Inspektionsplan mit Mindestinhalt", der den Inspektionsstellen als Blaupause dienen kann.
  2. Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften: Der Bericht geht direkt auf die im EU-Umweltrecht festgelegten Verpflichtungen ein.
  • Empfehlung 331/2001/EG: In dieser Empfehlung werden Mindestkriterien für Umweltinspektionen festgelegt, wobei die Notwendigkeit öffentlich zugänglicher Inspektionspläne und regelmäßiger Inspektionen betont wird. In dem Bericht heißt es ausdrücklich, dass der Plan "in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Empfehlung..., die Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten festlegt" erstellt wird.
  • Richtlinie 2008/98/EG (WRRL): Artikel 34 schreibt "angemessene regelmäßige Inspektionen durch die zuständigen Behörden" für Anlagen vor, die Abfallbehandlungsverfahren durchführen. Der Bericht hebt hervor, dass sein Plan "das Ziel des oben erwähnten Artikels 34 der WRRL, der an die Inspektionsstelle delegiert wurde, ablehnt."
  • Richtlinie 2018/851 (zur Änderung der WRRL): Erwägungsgrund 17 betont, dass sichergestellt werden muss, dass Abfälle, die keine Abfälle mehr sind (End-of-Waste - EoW), mit dem Unionsrecht übereinstimmen, und räumt der Inspektion von Abfallströmen, die ein höheres Risiko darstellen, innovativen Verwertungsverfahren und Abfällen, die zur Verwendung in anderen Mitgliedstaaten verwertet werden, Priorität ein. Der Bericht bezieht diese Prioritäten in seine Methodik zur Risikobewertung ein.
  1. Integration von Inspektionstätigkeiten mit Planung und Vorbeugung: Der Bericht plädiert für einen neuen Ansatz, der auf der "Integration zwischen der Planung von Inspektionstätigkeiten, Vorbeugungsmaßnahmen und dem Bewusstsein beruht, dass ein effektives und effizientes Inspektionssystem ausschließlich von einer strategischen Planung abgeleitet werden kann." Dies impliziert eine Verlagerung von reaktiven Reaktionen zu einer proaktiven Strategie, die darauf abzielt, Umweltverstöße zu verhindern.
  2. Der Planungszyklus von Umweltinspektionen: Der Bericht skizziert einen vierstufigen Planungszyklus:
  • Planung: Ausarbeitung des Inspektionsplans, Festlegung von Zielen und Prioritäten und Sammlung von Informationen. Die Risikobewertung ist in dieser Phase entscheidend für die Festlegung der Inspektionshäufigkeit.
  • Durchführung von Inspektionen: Durchführung von Routine- und Nicht-Routine-Inspektionen unter Verwendung etablierter Instrumente und Verfahren.
  • Berichterstellung: Erstellung von Berichten über die Inspektionsergebnisse und deren Speicherung in einer zugänglichen Datenbank.
  • Evaluierung: Überprüfung der Zielerreichung anhand von Indikatoren und Vornahme der erforderlichen Anpassungen des Plans.
  1. Risikobewertung als Instrument zur Prioritätensetzung: Ein Kernelement des Plans ist die systematische Umweltrisikobewertung zur Priorisierung von Inspektionstätigkeiten. In dem Bericht heißt es: "Einer der Hauptpunkte der Inspektionsplanung ist die Risikobewertung." Das Hauptziel der Risikobewertung ist "die Festlegung der Häufigkeit der Besichtigungen von Abfallbehandlungsanlagen durch die Inspektionsstelle." Dadurch wird sichergestellt, dass die begrenzten Ressourcen auf die Anlagen mit den höchsten potenziellen Umweltrisiken gerichtet werden.
  2. Die Integrierte Risikobewertungsmethode (IRAM): Der Bericht übernimmt und adaptiert die IRAM-Methode, die innerhalb des IMPEL-Netzes entwickelt wurde, für die Risikobewertung von Abfallrecyclinganlagen. IRAM definiert das Risiko als eine Funktion der Schwere der Folge (Wirkung) und der Wahrscheinlichkeit.
  • Auswirkungskriterien: Diese messen die potenziellen Auswirkungen der Quelle (Anlage) auf den Empfänger (Umwelt/menschliche Gesundheit). Beispiele hierfür sind der Anlagentyp, Hinweise auf Zwischenfälle, die Menge der eingebrachten Abfälle (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle), die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die Empfindlichkeit der Umgebung, die soziale Wahrnehmung und die Emissionen in die Umwelt. Der Bericht stellt fest, dass diese Kriterien auf den in Erwägungsgrund 17 der Richtlinie 2018/851 definierten Prioritäten beruhen.
  • Leistungskriterien (oder Wahrscheinlichkeitskriterien): Diese messen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Auswirkung auftreten kann und berücksichtigen Faktoren wie die Einhaltung von Genehmigungsanforderungen, das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die Einstellung des Betreibers.
  • Grundsätze der Methodik: Die Häufigkeit der Inspektionen richtet sich nach der höchsten Punktzahl, die bei den Auswirkungskriterien erreicht wird, und wird auf der Grundlage der Leistung des Betreibers angepasst.
  1. Bestimmung der Inspektionshäufigkeit auf der Grundlage des Risikos: Die Ergebnisse der Risikobewertung werden verwendet, um die Anlagen verschiedenen Risikoklassen (hoch, mittel, niedrig) zuzuordnen und die Häufigkeit von Routineinspektionen zu bestimmen. Der Bericht enthält einen Vorschlag für die Festlegung der Häufigkeit, wobei für jede Risikoklasse unterschiedliche Ansätze vorgeschlagen werden (z. B. Vor-Ort-Inspektionen alle 1-3 Jahre für Einrichtungen mit hohem Risiko, alle 4-5 Jahre für Einrichtungen mit mittlerem Risiko und in erster Linie nicht routinemäßige Inspektionen für Einrichtungen mit geringem Risiko, die sich möglicherweise auf Fragebögen zur Selbsteinschätzung stützen).
  2. Strategie zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften: Der Bericht schlägt eine vielschichtige Strategie vor, die über reine Vor-Ort-Inspektionen hinausgeht, einschließlich:
  • Auswertung von Fragebögen der Betreiber.
  • Periodische Analyse von Selbstüberwachungsdaten und -berichten.
  • Inspektionen vor Ort.
  • Technische Besprechungen mit den Betreibern.
  • Versand von Fragebögen zur Selbsteinschätzung an die Betreiber.
  1. Key Environmental Issues (KEIs): Der Bericht erkennt an, dass nicht alle Umweltprobleme in einer Abfallentsorgungseinrichtung die gleiche Bedeutung haben. Die Identifizierung von KEIs kann dazu beitragen, Inspektionen zu vereinfachen und die Effizienz zu verbessern, indem man sich auf die wichtigsten Aspekte konzentriert. Als Beispiele für KEIs werden genannt: Brandgefahr bei der Lagerung bestimmter Abfallarten, Geruchsbelästigung und biologische Verunreinigung durch organische Abfälle, Luftverschmutzung durch Verbrennung sowie Boden-/Wasserkontamination und Sickerwasser aus Deponien.
  2. Rechenschaftspflicht der Betreiber: Der Bericht unterstreicht die Bedeutung der Rechenschaftspflicht der Betreiber und schlägt vor, auf guten Selbstüberwachungs- und Berichterstattungsverfahren aufzubauen. Die Betreiber sollten zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, indem sie regelmäßig Fragebögen zur Selbsteinschätzung und Berichte über die Einhaltung der Vorschriften übermitteln, vorzugsweise über Online-Anwendungen. Diese Daten können zur Aktualisierung der IRAM-Berechnungen, zur Bewertung der Umweltleistung und zur Ausrichtung der Inspektionsbemühungen verwendet werden. Der Bericht schlägt außerdem vor, das Verhalten der Betreiber zu klassifizieren und erschwerende Umstände zu berücksichtigen, wenn Verstöße festgestellt werden.
  3. Ziele und Vorgaben: Der Bericht enthält sowohl kurz-/mittelfristige interne Ziele für die Inspektionsstelle (z.B. Sicherstellung von Routine- und Nicht-Routine-Inspektionen, Durchführung von Probenahmen, Verbesserung der Fähigkeiten der Inspektoren) als auch allgemeine mittel-/langfristige Ziele (z.B. Verringerung der zur Entsorgung bestimmten Abfälle, Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften, Verringerung von Unfällen). Diese Ziele sollen durch Indikatoren und Zielvorgaben messbar sein.
  4. Leistungsüberwachung und Planüberprüfung: Der Bericht unterstreicht die Bedeutung einer systematischen jährlichen Überwachung der Input-, Output- und Ergebnisindikatoren, um die Erreichung der Ziele zu bewerten und Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu ermitteln. Der Plan soll jährlich überprüft werden.
  5. Informationsmanagement: Ein robustes Informationsmanagementsystem wird als notwendig erachtet, um Inspektionsdaten zu speichern, die Kommunikation mit anderen Stellen und der Öffentlichkeit zu erleichtern und Folgemaßnahmen zu verfolgen.
  6. Schulungsbedarf: Der Bericht erkennt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Schulung der Umweltinspektoren an, um die Homogenität und die Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bereichen wie Meldung von Verstößen, Durchsetzung, Probenahme, Abfallkategorien, End-of-Waste und Sicherheitsprotokolle zu gewährleisten.

Wichtige Fakten und Daten:

  • Der Bericht bietet einen Rahmen für einen Abfallinspektionsplan, der ein bestimmtes geografisches Gebiet und einen bestimmten Zeitraum abdeckt (z.B. eine Region für xxxx Jahre, vom 1.1.20yy bis 31.12.20zz).
  • Der Plan umfasst "alle Abfallbehandlungsanlagen/spezifische Anlagen" in dem Gebiet, was eine offizielle Liste und Kartierung dieser Anlagen erfordert (Anhang I).
  • Die für Inspektionstätigkeiten verfügbaren personellen Ressourcen müssen quantifiziert werden (Tage/Monate/% der Zeit).
  • Der Bericht listet verschiedene instrumentelle Ressourcen auf, die für Inspektionen benötigt werden, darunter Laboratorien, IT-Anwendungen, Probenahmegeräte, Drohnen, Fahrzeuge und PSA.
  • Bei der IRAM-Methode werden sowohl für die Auswirkungen als auch für die Leistung Punkte vergeben (von 0 bis 5 für die Auswirkungen und von -1 bis 1 für die Leistung). Beispiele für Bewertungsraster sind in Anhang III enthalten.
  • Anhang II zeigt die Ergebnisse der Risikobewertung, die Einteilung der Einrichtungen in Kategorien mit hohem, mittlerem und geringem Risiko und die daraus resultierende Inspektionshäufigkeit (in Monaten). Die Gesamtzahl der Anlagen in jeder Risikokategorie ist zu quantifizieren.
  • Die vorgeschlagenen Inspektionshäufigkeiten variieren je nach Risikoklasse (hoch: alle 1-3 Jahre, mittel: alle 4-5 Jahre, niedrig: nur nicht-routinemäßig, möglicherweise mit Selbstbewertung alle drei Jahre). Für Einrichtungen mit geringem Risiko wird eine jährliche Selbstbeurteilung vorgeschlagen.
  • Der Bericht schlägt jährliche Zielvorgaben für verschiedene Input-, Output- und Ergebnisindikatoren vor und betont einen rückläufigen Trend bei Verstößen, Maßnahmen aufgrund von Verstößen, Unfällen und Expositionen sowie einen zunehmenden Trend bei Anlagen, die die BVT und die Abfallverwertungsquoten vollständig einhalten.

Abschließend bietet dieser IMPEL-Bericht einen umfassenden Rahmen für die Entwicklung eines risikobasierten Inspektionsplans für Abfallbehandlungsanlagen in Europa. Er unterstreicht die Rechtsgrundlage für Inspektionen, die Bedeutung der strategischen Planung und Risikobewertung mit Hilfe der IRAM-Methode sowie die Notwendigkeit klarer Zielsetzungen, Vorgaben, Leistungsüberwachung und kontinuierlicher Verbesserung. Der Bericht zielt darauf ab, die Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung von Umweltvorschriften im Abfallsektor zu verbessern und die Einhaltung der EU-Umweltvorschriften zu fördern.

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