Projekt Abfallwirtschaft & Kreislaufwirtschaft
Projektleistungen
Ein entscheidendes Element beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft sind die Innovationen in Produktions- und Recyclinganlagen, die auf Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung und die Verwendung von Produktionsrückständen oder aus Abfällen gewonnenen Materialien als Sekundärrohstoffe abzielen. Eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren dieser Kreislaufinnovationen ist eine bessere Verknüpfung von Politik, Recht und Regulierung vor Ort. Dieser Leitfaden wurde entwickelt, um Regulierungsbehörden, politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber und Unternehmen bei der Ermöglichung und Durchsetzung solcher Innovationen zu unterstützen und einige der gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen.
Der Bericht enthält das Protokoll der MIW&IMPEL-Konferenz, auf der der “Leitfaden für Regulierungsbehörden zur Ermöglichung von Innovationen für die Kreislaufwirtschaft (Vermeidung und Recycling von Abfällen)” vorgestellt wurde.
Dieser Bericht untersucht die Anwendung der REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 auf Nebenprodukte und End-of-Waste-Materialien im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Der Bericht klärt die Beziehung zwischen REACH und der Abfallgesetzgebung, insbesondere der Abfallrahmenrichtlinie, und liefert praktische Beispiele und Leitlinien zur Bestimmung der REACH-Verpflichtungen für aus Abfall gewonnene Stoffe. Der Bericht behandelt die wichtigsten REACH-Aspekte, einschließlich Registrierung, Zulassung, Beschränkungen und Ausnahmen, mit einem speziellen Abschnitt über recycelte Kunststoffe und die Durchsetzung in Verwertungsanlagen.
Dieser IMPEL-Leitfaden bietet Einblicke in die Definition und Anwendung von Nebenprodukten gemäß der Abfallrahmenrichtlinie, bei denen es sich um Produktionsrückstände handelt, die nicht als Abfall eingestuft werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Bericht geht auf die Herausforderungen bei der Bestimmung des Nebenproduktstatus ein, erörtert nationale Praktiken und hebt die Bedeutung der industriellen Symbiose und der Abfallverbringungsverordnung hervor. Der Anhang enthält ein Praktisches Instrument, das bei der Einhaltung der Vorschriften für Nebenprodukte helfen soll.