Projektbeschreibung und Ziele
Dieses Projekt baut auf den Ergebnissen und Produkten der vorangegangenen Deponieprojekte auf und durchläuft die Stufen der Abfallhierarchie, um Öko-Innovation und Kreislaufwirtschaft zu fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein gemeinsames Verständnis der Kernpunkte der Abfallrahmenrichtlinie in den Genehmigungs- und Kontrollverfahren zu schaffen.
Dies wird dadurch erreicht, dass Inspektoren und Genehmigungsverfasser zusammenkommen, um voneinander zu lernen, bewährte Praktiken zu ermitteln, Leitlinien zur Förderung dieser Praktiken zu entwickeln und technisches Know-how durch Schulungs- und Weiterbildungsinitiativen zu verbreiten. Die Unterstützung der Regulierungsbehörden auf diese Weise dürfte zu einer stärkeren Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften und zu einer Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen führen.
Der Leitfaden “Making the Circular Economy work’, der im März 2019 in Rom vorgestellt wurde, ist ein lebendes Dokument, das anhand der Ergebnisse der Untergruppen, die in den Jahren 2021-2024 arbeiten, weiter überarbeitet werden wird.
Spezifische Ergebnisse des Projekts bis 2021 werden sein:
- Ein besseres Verständnis von Wertaufbewahrungsprozessen (namentlich Wiederaufbereitung, Aufarbeitung, Reparatur und direkte Wiederverwendung) als Ergänzung zum Recycling auf der Stufe der Abfallvermeidungshierarchie (Hauptziel), um eine schnellere Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.
- Leitfäden zur Unterstützung von Regulierungspraktikern bei der Anwendung von Nebenproduktkriterien.
- Identifizierung der Instrumente innerhalb der IED, die zum Gesamtziel der Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft in Europa beitragen können, und Austausch von bewährten Praktiken, wie sie umgesetzt werden.
- Erstellung eines praktischen Instruments, das den Betreibern und den zuständigen Behörden dabei hilft, zu prüfen, wie die Konformität von EoW/Nebenprodukten mit der REACH-Verordnung am besten bewertet werden kann.
- Entwicklung einer End-of-Waste-Datenbank (von Fall zu Fall und nach nationalen Kriterien, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden), um Informationen über technische und ökologische Kriterien für Sekundärrohstoffe auszutauschen
- Start einer “Untergruppe Abfallverbrennung” zur Festlegung eines Arbeitsprogramms im Jahr 2022 in Bezug auf praktische Lösungen für die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen bei der Abfallverbrennung, um dazu beizutragen, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa zu schaffen.
- Spezifische Schulungssitzungen zu REACH&Kreislaufwirtschaft oder zu End-of-waste und Nebenprodukten
Verwandte Dateien/Informationen
- EU neuer Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft 11/03/2020
- EU gebilligtes Arbeitsprogramm 2020-2022 zur Verbesserung der Einhaltung von Umweltvorschriften und der Verwaltungspraxis
- Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, geändert durch die Richtlinie 2018/851/EG.
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2018 zur Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen für den Umgang mit der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht (2018/2589(RSP).
- Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen “Nachhaltige Produkte in einer Kreislaufwirtschaft – Auf dem Weg zu einem produktpolitischen Rahmen der EU, der zur Kreislaufwirtschaft beiträgt” {SWD(2019) 92 final}.
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: “The role of waste-to-energy in the circular economy”.
- Deponierichtlinie 1999/31/EG, geändert durch die Richtlinie 2018/850/EU.
- Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU