Bewährte Praktiken bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen den illegalen Wildtierhandel

Jahr
2018
Status
Laufend
Führendes Land und Kontaktperson
Tags Biodiversity Good practice HD-Habitats Wildlife crime

Projektbeschreibung und Ziele

Die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen den illegalen Wildtierhandel erfordert eine breite Unterstützung, nicht nur durch die EU-Institutionen, sondern auch durch die EU-Agenturen Europol und Eurojust, die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Stellen, die EU-Delegationen und die Botschaften der Mitgliedstaaten in Drittländern.

Dieses Projekt zielt darauf ab, die wirksame Umsetzung des EU-Aktionsplans zu unterstützen, indem es bewährte Praktiken ermittelt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert und die Entwicklung praktischer Instrumente und Strategien für die Vollzugsbehörden in der EU und die IMPEL-Mitglieder erleichtert.

First Step 2020-2023

Zwischen 2020 und 2023 konzentrierte sich das Projekt auf die Organisation gemeinsamer Inspektionen und thematischer Workshops in mehreren EU-Mitgliedstaaten, um den Austausch bewährter Verfahren und Lösungen für gemeinsame Umsetzungsprobleme zu fördern. Es konzentrierte sich auch auf die Analyse nachrichtendienstlicher Strategien zur Bekämpfung der organisierten Wildtierkriminalität und die Erstellung detaillierter Berichte mit Fallstudien, Inspektionsergebnissen, Durchsetzungslücken und praktischen Anleitungen.

"A Guidance on EU Action Plan against Wildlife Trafficking" und weitere Projektberichte sind unter "Project Outputs" Menü auf der rechten Seite.  

Nächste Schritte und geplante Aktivitäten

Aufbauend auf den Ergebnissen der ersten Phase zielt die nächste Phase des Projekts (2025–2027) darauf ab, den bestehenden Leitfaden zu aktualisieren, zu verfeinern und weit zu verbreiten, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung in die Praxis liegt. Geplante Aktivitäten umfassen:

  • Veranstaltung weiterer Workshops und gemeinsamer Inspektionen, um den Leitfaden zu testen und zu verbessern;
  • Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden, einschließlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter;
  • Förderung der Harmonisierung von Praktiken und der Auslegung von EU-Instrumenten und -Rechtsvorschriften;
  • Identifizierung und Behebung von Umsetzungslücken, insbesondere in Bezug auf nicht in der CITES-Liste aufgeführte Arten;
  • Unterstützung der Bemühungen zur Bekämpfung des Online-Handels mit Wildtieren und des wachsenden Handels mit exotischen Haustieren;
  • Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für die Evaluierungsergebnisse und die breiteren Auswirkungen des illegalen Wildtierhandels;
  • Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren wie UNODC, ICCWC, ENPE, EUFJE und EnviCrimeNet, um die globalen und regionalen Bemühungen aufeinander abzustimmen;
  • Verbesserung der Ausbildung, des Aufbaus von Kapazitäten und der Spezialisierung in der gesamten Durchsetzungskette.

Im Endeffekt trägt das Projekt dazu bei, die Rolle Europas im weltweiten Kampf gegen den illegalen Artenhandel zu stärken und durch die Kombination von praktischen Instrumenten, rechtlichen Erkenntnissen und erprobten Strategien vor Ort ein effektiveres, einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

 

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