Projektbeschreibung und Ziele
Der Stand der Umsetzung der EU-Holzverordnung ist nach wie vor unbefriedigend, wie die jüngsten Erhebungen der Kommission zeigen. Die Ergebnisse der Umfragen werden durch parallele Analysen von Nichtregierungsorganisationen (z.B. WWF-Barometer 2014, ClientEarth, Greenpeace) gestützt. Das Fehlen einer wirksamen und einheitlichen Umsetzung und Durchsetzung der EU-Holzverordnung ist besorgniserregend, da dies das Instrument gefährden und sich negativ auf den gesamten FLEGT-Aktionsplan auswirken kann.
Ein wichtiges Instrument zur wirksamen Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung sind die Kontrollen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei den Marktteilnehmern durchführen. Die Kontrollen müssen im Einklang mit regelmäßig überprüften Plänen durchgeführt werden, die einem risikobasierten Ansatz folgen, wie in Artikel 10 Absatz 2 der EUTR vorgesehen. Kontrollen können auch dann durchgeführt werden, wenn eine zuständige Behörde im Besitz einschlägiger Informationen ist, auch auf der Grundlage begründeter Bedenken, die von Dritten vorgelegt werden. Die Kontrollen können die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie dem Zoll und Vollzugsbehörden wie der Staatsanwaltschaft und der Polizei erfordern.
>Um eine einheitliche und wirksame Umsetzung der EU-Holzverordnung in der gesamten EU zu gewährleisten, ist es notwendig, bewährte Praktiken bei der Ausarbeitung risikobasierter Inspektionspläne, der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Vollzugsorganen und dem Umgang mit begründeten Bedenken, die von Dritten vorgebracht werden, zu sammeln und zu vergleichen.
Dieses Projekt zielt darauf ab, Folgendes zu entwickeln:
- Fallstudie über Inspektionspläne, die die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgestellt haben;
- Fallstudie über den Umgang mit begründeten Bedenken, die von Dritten vorgebracht werden;
- Allgemeiner Überblick über Quantität und Qualität der Inspektionen.