Naturschutz bei der Genehmigung und Kontrolle von Industrieanlagen - Umsetzung von Art. 6(3) der Habitat-Richtlinie (Phase 1, 2 & 3)

Jahr
2014 - 2015
Status
Abgeschlossen
Führendes Land und Kontaktperson

Deutschland

Tags Biodiversity HD-Habitats Inspection Natura 2000 Permitting

Projektbeschreibung und Ziele

Dieses Projekt besteht aus zwei Phasen. Es begann im Jahr 2014 mit dem Projekt “Naturschutz bei der Genehmigung und Prüfung von Industrieanlagen Umsetzung von Art. 6(3) der Habitat-Richtlinie”. Die wichtigsten Ergebnisse des Projekts 2014 kamen zu dem Schluss, dass es notwendig ist, das Wissen über und die Nutzung von EU-Leitlinien und Sensibilisierungsmaßnahmen zu verbessern, bestehende nationale Leitlinien und wissenschaftliche Studien auszutauschen, Wissen über Screening-Kriterien und Bewertungsmethoden auszutauschen, z. B. akzeptierte Praktiken: Verwendung von Critical Loads (CL), Kriterien für den Verlust von Lebensräumen (Fachkonventionen DE), neue Ansätze z. B. für die Bewertung der Stickstoffdeposition. Es wurde auch vorgeschlagen, einen gezielten benutzerfreundlichen Leitfaden zu entwickeln.

Bezüglich der Genehmigungsverfahren empfahl sie Folgendes:

  • Integration von Informationen über das Screening und die angemessene Bewertung (AA) (durchgeführt oder nicht durchgeführt und Ergebnisse/Folgen) in die Genehmigung;
  • Integration von Auflagen zu Natura 2000-Gebieten in die Genehmigungen;
  • Erfahrungsaustausch über den Umgang mit genehmigungsfreien Tätigkeiten (z.B. kleine landwirtschaftliche Betriebe): werden diese Tätigkeiten von den Naturschutzbehörden erfasst?
  • Definition allgemeiner Anforderungen an Genehmigungen für Tätigkeiten in / in der Nähe von Schutzgebieten unter Berücksichtigung von Natura 2000-Gebieten;

Die zweite Phase des Projekts wird daher mit dem Erfahrungsaustausch über die Anwendbarkeit des EU-Leitfadens “Windenergieentwicklung und Natura 2000” und dessen Bewertung fortgesetzt. Gleichzeitig sollen die Kenntnisse über das Dokument verbessert und die nationalen Ansätze diskutiert werden. Falls erforderlich, kann die Bewertung einen Beitrag für die Mitgliedstaaten und die Kommission leisten. Andere sektorspezifische Leitfäden für Industrieanlagen gibt es auf EU-Ebene nicht. Für die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und die gemeinsame Nutzung sowie die Verbreitung von Wissen sollten sektorspezifische Leitlinien für verschiedene Projekttypen (die in vielen oder allen EU-Ländern relevant sind) entwickelt werden.

 

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