Projekte (3)
Planungsinstrument für die Inspektion von Naturschutzgebieten
2018 | Laufend
Der alarmierende Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa hat die Europäische Union (EU) dazu veranlasst, zwei wichtige Rechtsvorschriften - die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie - zu erlassen, um Europas wertvollste Arten und Lebensräume in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet in der EU zu erhalten.
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Genehmigungen nach Artikel 6 (3) der Habitat-Richtlinie
2016 - 2018 | Abgeschlossen
Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie sind von zentraler Bedeutung für das Erreichen des von den Staats- und Regierungschefs bestätigten EU-2020-Ziels, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren. Die Kommission hat eine ehrgeizige Strategie zur Erreichung dieses Ziels angenommen, die aus sechs Zielen besteht. Ziel 1 dieser Strategie konzentriert sich auf die "vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzvorschriften zum Schutz" der biologischen Vielfalt und erfordert eine deutliche Verbesserung des Erhaltungszustands.
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Naturschutz bei der Genehmigung und Kontrolle von Industrieanlagen - Umsetzung von Art. 6(3) der Habitat-Richtlinie (Phase 1, 2 & 3)
2014 - 2015 | Abgeschlossen
Dieses Projekt besteht aus zwei Phasen. Es begann im Jahr 2014 mit dem Projekt "Naturschutz bei der Genehmigung und Prüfung von Industrieanlagen - Umsetzung von Art. 6(3) der FFH-Richtlinie". Die wichtigsten Ergebnisse des Projekts 2014 kamen zu dem Schluss, dass es notwendig ist, das Wissen über und die Nutzung von EU-Leitlinien und Sensibilisierungsmaßnahmen zu verbessern, bestehende nationale Leitlinien und wissenschaftliche Studien auszutauschen, Wissen über Screening-Kriterien und Bewertungsmethoden auszutauschen, z. B. akzeptierte Praktiken: Verwendung von Critical Loads (CL), Kriterien für den Verlust von Lebensräumen (Fachkonventionen DE), neue Ansätze, z. B. für die Bewertung der Stickstoffdeposition. Es wurde auch vorgeschlagen, einen gezielten benutzerfreundlichen Leitfaden zu entwickeln.
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