Verknüpfung von Wasserrahmen- und IVU/IE-Richtlinie

Jahr
2010 - 2013
Status
Abgeschlossen
Führendes Land und Kontaktperson
Tags IED Permitting Wastewater WFD-Waste

Projektbeschreibung und Ziele

Die IVU-Richtlinie 2008/1/EG (jetzt IED 2010/75/EU) und die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG sind zwei der weitreichendsten Rechtsakte des EU-Umweltrechts. Sie haben die Mitgliedstaaten vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Anlagen, die unter die IVU-Richtlinie fallen, können sich auf die Wasserumwelt auswirken, beispielsweise durch direkte oder indirekte Einleitungen von Schadstoffen, Wasserentnahmen usw. Nach der IVU-Richtlinie müssen die Anlagen gemäß den Bedingungen in den Genehmigungen betrieben werden, die mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) übereinstimmen. Außerdem müssen sie die im EU-Recht festgelegten Umweltqualitätsnormen einhalten, einschließlich derjenigen, die sich aus dem EU-Wasserrecht ergeben. Das Verhältnis zwischen den beiden Verpflichtungen ist jedoch oft alles andere als einfach.

Deshalb wurde 2010 ein schrittweises IMPEL-Projekt gestartet, um die Beziehung zwischen den beiden Richtlinien zu untersuchen. Die Analyse konzentrierte sich auf Belastungen durch Punktquellenverschmutzung aufgrund von organischen (z.B. unbehandeltes/teilbehandeltes Abwasser aus Ballungsräumen und Industrie), Nährstoff- und chemischen Stoffemissionen. Die Nährstoffverschmutzung wird - wie auch die organische Verschmutzung - hauptsächlich durch Emissionen aus dem Agglomerations-, Industrie- und Landwirtschaftssektor verursacht. Wichtigster industrieller Verursacher der Nährstoffverschmutzung ist z.B. der Chemie-, Zellstoff- und Papier- und Lebensmittelsektor. Das verarbeitende Gewerbe ist für die hohe Emissionsbelastung durch eine Reihe gefährlicher Stoffe verantwortlich.

Phase I

Die Ziele des Projekts sind:

  • Das Verhältnis (komplementär und konkurrierend) zwischen der Umsetzung der IVU-Richtlinie und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Hinblick auf Genehmigungen, Durchsetzung und Datenerfassung zu definieren.
  • Eine Bestandsaufnahme der Probleme und bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf
    Genehmigung, Durchsetzung, Datenerfassung und Datenerfassungssysteme zu erstellen.
  • Empfehlungen für die zuständigen Behörden zu geben, um zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der (überarbeiteten) IVU-Richtlinie beizutragen, um zu einer besseren Durchführung von Umweltinspektionen und Genehmigungen in den Mitgliedstaaten beizutragen.

Der Bericht konzentrierte sich auf die folgenden Schlüsselfragen:

  • Wie kann sichergestellt werden, dass die derzeitigen und künftigen Genehmigungs- und Durchsetzungstätigkeiten sowohl
    WRRL- als auch IVU-konform sind?
  • Wie können Genehmigungen dazu beitragen, sowohl die Ziele der IPPC als auch der WRRL zu erreichen?

Phase II

Die Ziele der Phase II des Projekts waren:

  1. Eine Bestandsaufnahme der Probleme und bewährten Praktiken in den Mitgliedsstaaten in Bezug auf Genehmigungen, Vollzug, Flussgebietsmanagement, Datenerfassung und Datenerfassungssysteme zu erstellen.
  2. Empfehlungen für die zuständigen Behörden, um zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der (überarbeiteten) IVU-Richtlinie beizutragen, um zu einer besseren Durchführung von Umweltinspektionen und Genehmigungen in den Mitgliedstaaten beizutragen.

Phase III

Dieses Projekt baut auf den vergangenen IMPEL-Projekten der Jahre 2010, 2011 und 2012 auf. In dieser Phase soll ein praktischer Leitfaden mit bewährten Verfahren für den Umgang mit Mehrfachverschmutzungsquellen sowohl aus IVU- als auch aus Nicht-IVU-Anlagen und Industriegebieten entwickelt werden. Dieser Leitfaden wird auch einen Weg aufzeigen, wie Inspektoren die Umweltauswirkungen von Anlagen bei Inspektionen bewerten können, wie es die IVU-Richtlinie vorschreibt.

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