Projektbeschreibung und Ziele
Die IVU-Richtlinie 2008/1/EG (jetzt IED 2010/75/EU) und die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG sind zwei der weitreichendsten Rechtsakte des EU-Umweltrechts. Sie haben die Mitgliedstaaten vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Anlagen, die unter die IVU-Richtlinie fallen, können sich auf die Wasserumwelt auswirken, beispielsweise durch direkte oder indirekte Einleitungen von Schadstoffen, Wasserentnahmen usw. Nach der IVU-Richtlinie müssen die Anlagen gemäß den Bedingungen in den Genehmigungen betrieben werden, die mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) übereinstimmen. Außerdem müssen sie die im EU-Recht festgelegten Umweltqualitätsnormen einhalten, einschließlich derjenigen, die sich aus dem EU-Wasserrecht ergeben. Das Verhältnis zwischen den beiden Verpflichtungen ist jedoch oft alles andere als einfach.
Deshalb wurde 2010 ein schrittweises IMPEL-Projekt gestartet, um die Beziehung zwischen den beiden Richtlinien zu untersuchen. Die Analyse konzentrierte sich auf Belastungen durch Punktquellenverschmutzung aufgrund von organischen (z.B. unbehandeltes/teilbehandeltes Abwasser aus Ballungsräumen und Industrie), Nährstoff- und chemischen Stoffemissionen. Die Nährstoffverschmutzung wird - wie auch die organische Verschmutzung - hauptsächlich durch Emissionen aus dem Agglomerations-, Industrie- und Landwirtschaftssektor verursacht. Wichtigster industrieller Verursacher der Nährstoffverschmutzung ist z.B. der Chemie-, Zellstoff- und Papier- und Lebensmittelsektor. Das verarbeitende Gewerbe ist für die hohe Emissionsbelastung durch eine Reihe gefährlicher Stoffe verantwortlich.
Phase I
Die Ziele des Projekts sind:
- Das Verhältnis (komplementär und konkurrierend) zwischen der Umsetzung der IVU-Richtlinie und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Hinblick auf Genehmigungen, Durchsetzung und Datenerfassung zu definieren.
- Eine Bestandsaufnahme der Probleme und bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf
Genehmigung, Durchsetzung, Datenerfassung und Datenerfassungssysteme zu erstellen. - Empfehlungen für die zuständigen Behörden zu geben, um zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der (überarbeiteten) IVU-Richtlinie beizutragen, um zu einer besseren Durchführung von Umweltinspektionen und Genehmigungen in den Mitgliedstaaten beizutragen.
Der Bericht konzentrierte sich auf die folgenden Schlüsselfragen:
- Wie kann sichergestellt werden, dass die derzeitigen und künftigen Genehmigungs- und Durchsetzungstätigkeiten sowohl
WRRL- als auch IVU-konform sind? - Wie können Genehmigungen dazu beitragen, sowohl die Ziele der IPPC als auch der WRRL zu erreichen?
Phase II
Die Ziele der Phase II des Projekts waren:
- Eine Bestandsaufnahme der Probleme und bewährten Praktiken in den Mitgliedsstaaten in Bezug auf Genehmigungen, Vollzug, Flussgebietsmanagement, Datenerfassung und Datenerfassungssysteme zu erstellen.
- Empfehlungen für die zuständigen Behörden, um zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der (überarbeiteten) IVU-Richtlinie beizutragen, um zu einer besseren Durchführung von Umweltinspektionen und Genehmigungen in den Mitgliedstaaten beizutragen.
Phase III
Dieses Projekt baut auf den vergangenen IMPEL-Projekten der Jahre 2010, 2011 und 2012 auf. In dieser Phase soll ein praktischer Leitfaden mit bewährten Verfahren für den Umgang mit Mehrfachverschmutzungsquellen sowohl aus IVU- als auch aus Nicht-IVU-Anlagen und Industriegebieten entwickelt werden. Dieser Leitfaden wird auch einen Weg aufzeigen, wie Inspektoren die Umweltauswirkungen von Anlagen bei Inspektionen bewerten können, wie es die IVU-Richtlinie vorschreibt.