Am 6. Januar 2011 trat die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in Kraft, deren in Artikel 80 Absatz 1 aufgeführte Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Die IED stellt neue Anforderungen an die Inspektion von Industrieanlagen, wie in Artikel 23 der Richtlinie beschrieben. Die Verpflichtungen zu routinemäßigen Umweltinspektionen stellen eine neue Herausforderung für die EU-Mitgliedstaaten dar. IMPEL hat im Rahmen des Projekts IMPEL easyTools bereits eine integrierte Risikobewertungsmethode (IRAM) entwickelt, die den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Anforderungen von Artikel 23 der IED helfen soll. Die Entwicklung einer integrierten Risikobewertungsmethode (IRAM) und des zugehörigen IT-Tools machte deutlich, dass ein Risikobewertungsinstrument nicht nur für IED-Inspektionen, sondern auch für Inspektionen im Rahmen der Seveso-Richtlinie und der RMCEI verwendet werden sollte.
Dementsprechend wurden zwei Hauptziele festgelegt:
1. Erleichterung der Umsetzung des IRAM in den Mitgliedstaaten für verschiedene Arten von Inspektionen und damit zusammenhängende Aufgaben, wie sie in der geltenden oder in Arbeit befindlichen europäischen Gesetzgebung beschrieben sind;
2. Sicherstellen, dass die Regeln für die Durchführung von Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten gleichermaßen angewandt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen, wie sie vom Rat der EU im 7.
Industrieemissionen
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