Umweltschäden und Haftung

Die Umwelthaftungsrichtlinie (ELD) trat im Jahr 2007 in Kraft. Mit ihr wurde ein umfassendes EU-weites Haftungssystem für Umweltschäden eingeführt, das auf dem Verursacherprinzip beruht. Indem sie diejenigen, die Umweltschäden verursacht haben, für die Sanierung haftbar macht, schafft die EVA-RL einen starken Anreiz, Schäden von vornherein zu vermeiden. Außerdem werden diejenigen, deren Tätigkeiten die Umwelt gefährden, für vorbeugende Maßnahmen haftbar gemacht. Die EVA-RL unterstützt andere EU-Umweltgesetze, die dem Schutz der Umwelt dienen. IMPEL-Projekte, -Hilfsmittel, -Leitlinien, -E-Learning-Kurse und -Neuigkeiten finden Sie unter diesem Unterthema.

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