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Schritt-für-Schritt-Leitfaden für die Kontrolle von Abfallverbringungen

Gemäß der Empfehlung zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen (RMCEI) sollten alle Inspektionstätigkeiten im Voraus geplant werden. In der EU-Abfallverbringungsverordnung (AVV) heißt es, dass die Mitgliedstaaten Regeln für die Durchsetzung und Durchführung von Inspektionen festlegen müssen. Die Verordnung gibt nur einige Hinweise darauf, wie, wo und wann diese stattfinden sollten. Dieser Leitfaden wurde erstellt, um diese Fragen ausführlicher zu beantworten.

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