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    Wasser und Land Übergreifende Instrumente und Ansätze Schutz der Natur Abfall und TFS Industrie und Luft
    Laufend Abgeschlossen

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    enforcement

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    Waste Shipments Directive
  • Bewährte Verfahren zur Bekämpfung der Nitratverschmutzung durch landwirtschaftliche Betriebe und Gehöfte

    2014 - 2016

    Abgeschlossen

    Die Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft ist ein wichtiger Arbeitsbereich für IMPEL, da die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie nur unzureichend eingehalten werden. Im Jahr 2013 wurde ein erfolgreiches Projekt zum Aufbau von Netzwerken zwischen Landwirtschafts- und Umweltinspektoren auf dem Gebiet der diffusen Verschmutzung und der Nitratrichtlinie durchgeführt. Es fanden zwei Besuche vor Ort zu den beiden Hauptthemenbereichen statt. Die Mitglieder des Projekts haben festgestellt, dass sie die Arbeit in diesem Bereich fortsetzen möchten, indem sie weitere Austauschbesuche organisieren und einen Leitfaden für den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich erstellen, um die Umsetzung zu unterstützen.

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  • Erkennung und Bewertung von Wasserüberentnahmen und illegalen Entnahmen (WODA)

    2015 - 2016

    Abgeschlossen

    Eine übermäßige Wasserentnahme erfolgt nicht nur für Bewässerungszwecke, sondern auch für industrielle und zivile Zwecke und kann in einigen Fällen dramatische Auswirkungen auf die Bodensenkung haben. Typische Fälle von illegaler Wasserentnahme sind der Betrieb von Brunnen ohne Genehmigung oder das Abpumpen von Wasser aus Flüssen oder Kanälen ohne Genehmigung. Die Erdbeobachtung (EO), insbesondere die Satellitenfernerkundung, kann bewährte Methoden zur Überwachung der Wasserentnahme liefern. Die Aufdeckung illegaler Wasserentnahmen ist ein weiterer Schritt nach vorn und nur möglich, wenn die Genehmigungen in einem geeigneten GIS organisiert sind. Die EO-Methoden zur Überwachung der Wasserentnahme lassen sich zunächst wie folgt zusammenfassen:

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  • Boden-Konferenz

    2015 - 2015

    Abgeschlossen

    IMPEL organisiert die Bodenkonferenz 2015 mit dem Ziel, Erfahrungen auszutauschen und die Umsetzung bewährter Verfahren zum Bodenschutz unter den Praktikern auf EU-Ebene zu unterstützen. Hintergrund ist das von den Vereinten Nationen für dieses Jahr ausgerufene "Internationale Jahr der Böden" und generell die Möglichkeit, Initiativen zur Sensibilisierung für den Schutz dieses wichtigen Umweltbereichs zu entwickeln.

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  • IMPEL-TFS NCP-Best-Practice-Sitzungen

    2007

    Laufend

    Die internationale Zusammenarbeit und Angleichung ist sehr wichtig, wenn es um die Durchsetzung der Europäischen Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 geht, wie in Artikel 50 festgelegt. Frühere und laufende IMPEL-TFS-Projekte (grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen) haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden unerlässlich ist. Das Defizit bei der Durchsetzung der EU-Abfallverbringungsverordnung ist nach wie vor groß. Um die Zusammenarbeit und die Angleichung der Durchsetzung zu verbessern, ist ein häufiger Kontakt zwischen den europäischen Durchsetzungsbehörden erforderlich. Dieses Projekt erleichtert den Austausch von Informationen und Erfahrungen, Fallstudien, Diskussionen über Auslegungen und Inspektionsansätze zwischen den nationalen Kontaktstellen (NKS) des TFS.

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  • Durchsetzungsmaßnahmen

    2015 - 2018

    Abgeschlossen

    Das Projekt "Durchsetzungsmaßnahmen" wurde aus folgenden Gründen ins Leben gerufen: Die zuständigen Behörden äußerten den Bedarf an einem formalisierten Projektrahmen, um Durchsetzungsinspektionen in ihren eigenen Ländern zu integrieren; Die internationale Zusammenarbeit ist für die Bewältigung internationaler Umweltprobleme unerlässlich; und Das Netz von Durchsetzungsbeamten vor Ort muss aufrechterhalten und auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden, um ein wirksames Inspektionssystem zu gewährleisten.

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  • Sicherstellung der Compliance durch Compliance-Management-Systeme im Unternehmen

    2011

    Abgeschlossen

    In vielen Ländern werden Industrieunternehmen von Behörden beaufsichtigt, die regelmäßig Inspektionen vor Ort durchführen und andere "traditionelle" Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften vornehmen, wie z. B. die Bewertung von Emissionsberichten. Aber wie effektiv und effizient sind diese ergebnisorientierten Aufsichtstätigkeiten im Hinblick auf die Einhaltung der Umweltvorschriften oder sogar auf die Umweltleistung über die Einhaltung hinaus? Frühere IMPEL-Projekte haben gezeigt, dass die intelligente Nutzung der Fähigkeit von Unternehmen, ihre Risiken mithilfe von Managementsystemen zu kontrollieren, erheblich zur Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Aufsicht beitragen kann. Dies scheint insbesondere für relativ große und komplexe Unternehmen zu gelten, deren Prozesse potenziell riskant für die Umwelt sind. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass die folgenden beiden Ziele erreicht werden können, wenn die Aufsicht UMS/CMS unter den richtigen Bedingungen und in geeigneter Weise einsetzt:

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  • Planung der Abfallverbringungsprüfung

    2015 - 2016

    Abgeschlossen

    Der neue Art. 50 (2a) der Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (WSR) sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2017 für ihr gesamtes geografisches Gebiet einen oder mehrere Inspektionspläne (IP) aufstellen. Diese Pläne beziehen sich auf Inspektionen gemäß Art. 50(2) WSR, d.h. von Betrieben, Unternehmen, Maklern und Händlern gemäß Art. 34 der Richtlinie 2008/98/EG, sowie auf die Verbringung von Abfällen und die damit verbundene Verwertung oder Beseitigung. Auf der IMPEL-TFS-Konferenz 2014 sprachen sich die Teilnehmer für die Entwicklung eines Standardformats/einer Vorlage oder zumindest eines Leitfadens für einen Inspektionsplan im Einklang mit den Anforderungen der Abfallverbringungsrichtlinie aus, der auch die IPs vergleichbarer machen sollte. Sie sprachen sich auch für einen Austausch über bestehende Pläne, Erfahrungen und Prioritäten aus.

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  • TFS-Projekt für Staatsanwälte

    2012 - 2015

    Abgeschlossen

    Die Defizite bei der Einhaltung des Basler Übereinkommens und seiner europäischen Umsetzung, der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen (1013/2006) oder 'WSR', ist sehr ernst. Zahlen zeigen, dass etwa 20% aller aller Abfallverbringungen nicht eingehalten werden. Die EU-Richtlinie 2008/99 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verlangt von den Mitgliedstaaten, die WSR auch strafrechtlich durchzusetzen.

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  • Auswahl geeigneter Interventionen, Phase 3

    2014 - 2014

    Abgeschlossen

    Um die Wirksamkeit der Umweltinspektionen bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Umweltbereich zu verbessern, zielt dieses Projekt darauf ab, den IMPEL-Mitgliedern ein Instrumentarium an die Hand zu geben, mit dem sie je nach den Umständen Maßnahmen auswählen können. Das Instrument wurde in Phase 1 und 2 des Projekts entwickelt und getestet. In Phase 3 werden Verbesserungen am iDEPEND-Modellierungswerkzeug vorgenommen, ein Standort für das Projekt bestimmt und die Vorteile der Abhängigkeitsmodellierung und des Toolkits breiter kommuniziert werden.

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  • Erfahrungen mit Ausnahmen von den IED BAT-AEL's

    2014 - 2016

    Abgeschlossen

    Gemäß Artikel 15 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) können IMPEL-Mitglieder festlegen, dass unter bestimmten Umständen ein weniger strenger Emissionsgrenzwert (ELV) als der BAT-AEL in einer Genehmigung festgelegt werden kann. Die Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit eigene Vorschläge für die Umsetzung, die anschließend von der Kommission überprüft werden. Die Kommission hat keine Leitlinien dazu veröffentlicht, wie die Festlegung zu erfolgen hat. Dies könnte zu unterschiedlichen Auslegungen in den IMPEL-Mitgliedstaaten führen. Ziel dieses Projekts ist es, bewährte Verfahren zu ermitteln und den Regulierungsbehörden in IMPEL zu helfen, einen einheitlicheren Ansatz für IED-Ausnahmen zu entwickeln.

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