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Planung der Abfallverbringungsprüfung

2015 - 2016

Abgeschlossen

Projektbeschreibung und Ziele

Der neue Art. 50 (2a) der Abfallverbringungsverordnung 1013/2006 (AVV) sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2017 die Erstellung eines oder mehrerer Inspektionspläne (IP) für ihr gesamtes geografisches Gebiet sicherstellen müssen. Diese Pläne beziehen sich auf Inspektionen gemäß Art. 50(2) WSR, d.h. von Betrieben, Unternehmen, Maklern und Händlern gemäß Art. 34 der Richtlinie 2008/98/EG, sowie auf die Verbringung von Abfällen und die damit verbundene Verwertung oder Beseitigung. Auf der IMPEL-TFS-Konferenz 2014 sprachen sich die Teilnehmer für die Entwicklung eines Standardformats/einer Vorlage oder zumindest eines Leitfadens für einen Inspektionsplan im Einklang mit den Anforderungen der Abfallverbringungsrichtlinie aus, der auch die IPs vergleichbarer machen sollte. Sie sprachen sich auch für einen Austausch bestehender Pläne, Erfahrungen und Prioritäten aus.

Die Ziele sind:

  • einen Leitfaden für einen Inspektionsplan (IP) zu entwickeln;
  • eine Plattform für den Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungen in Bezug auf IPs zu schaffen (unter Verwendung von IMPEL-TFS Basecamp).

Als Ergebnis sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, vergleichbare Inspektionspläne zu erstellen, indem sie dieselben oder gleichwertige IP-Elemente verwenden, z. B. in Bezug auf die Risikobewertung. Dies ist wichtig für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, da derzeit große Unterschiede bei der Umsetzung der Abfallverbringungsvorschriften bestehen, während der illegale Handel innerhalb Europas und das "Port Hopping" ernsthafte Herausforderungen darstellen (siehe IMPEL-TFS Enforcement Actions III Final report).

Zugehörige Dateien/Informationen

 

Number: 2015/04-2016/05 – Status: Abgeschlossen – Period: 2015 - 2016 – Topic: Abfall und TFS - Tags:

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