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Nachweis über die Bestimmung von Abfällen

2003

Abgeschlossen

Projektbeschreibung und -ziele

Das Projekt zielte darauf ab, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei der Überprüfung der Bestimmungsorte von Abfällen im Rahmen der EU-Verordnung 259/93 (Abfallverbringungsverordnung WSR) über die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen zu verbessern, indem in den teilnehmenden Ländern Inspektionen durchgeführt und die Abfallströme bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort verfolgt werden.

Projektergebnisse

  • Das Netzwerk der Vollzugsbehörden in den teilnehmenden Ländern wurde weiter verbessert und es wurden Kontakte zu den Vollzugsbehörden in den teilnehmenden Ländern hergestellt, die für die Überwachung der wichtigsten Abfallentsorgungs- und -verarbeitungsanlagen zuständig sind. Dennoch gibt es große Unterschiede bei den Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten der beteiligten Organisationen. Auch die Art und Weise, wie die dreitägige Voranmeldung in die nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt wird, variiert;
  • Eine Methode (Handbuch) für die Verifizierung von Abfallverbringungen wurde entwickelt, die auf bestehenden Methoden und Erfahrungen beruht. Die Methode umfasst Verwaltungskontrollen, Inspektionen vor Ort und die Art und Weise des Informationsaustauschs zwischen den beteiligten (Vollzugs-)Behörden;
  • Abfallverbringungen wurden überprüft. Die teilnehmenden Länder beabsichtigten, 25 notifizierte Abfallverbringungen zu überprüfen. Elf Verbringungen wurden schließlich 'von der Wiege bis zur Bahre' überprüft. Es stellte sich heraus, dass eine Reihe von Notifizierungen (7 von 25) nicht "in Gebrauch" waren. In drei Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Ergebnisse geben Anregungen für die weitere Verbesserung der Durchsetzung der Verordnung in der Zukunft;
  • Aus einer Reihe von Gründen wurde festgestellt, dass die dreitägige Voranmeldung sehr schwer durchzusetzen ist. Die Voranmeldung erfolgt bei einer/den zuständigen Behörde/n des Landes/der Region, die nicht automatisch die zuständige Durchsetzungsbehörde ist. Auch die Planung von Inspektionskapazitäten in einem Zeitrahmen von wenigen Tagen zur Überprüfung der Sendungen hat sich als schwierig erwiesen;
  • Praktische Erfahrungen und Informationen wurden ausgetauscht.

Empfehlungen

Auf der Grundlage der Erfahrungen und Durchsetzungsergebnisse des Projekts können die folgenden Empfehlungen gegeben werden:

  • Die Europäische Kommission sollte die Verpflichtungen zur dreitägigen Vorabnotifizierung im Rahmen der Überarbeitung der EU-Verordnung 295/93 überdenken. Das Notifizierungsverfahren sollte so geregelt werden, dass es angemessen durchgesetzt werden kann, z.B. durch die Förderung des elektronischen Datenaustauschs über Notifizierungen (wie EUDIN), auch zwischen den Behörden, die für diese Notifizierungen zuständig sind, und denen, die für die Durchsetzung verantwortlich sind;
  • Die (überarbeitete) Verordnung 259/93 muss die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, einen jährlichen Bericht über den Verlauf der Durchsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Diese Ergebnisse sind von einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Kommission zu analysieren und für die weitere Verbesserung der Verordnung zu nutzen.
  • Die Mitgliedstaaten sollten dazu angeregt werden, über ihre Erfahrungen mit der Durchsetzung der dreitägigen Vorankündigung zu berichten. Die (überarbeitete) Verordnung 259/93 sollte diese Verpflichtung vorsehen.
  • IMPEL/IMPEL-TFS sollten an einer umfassenden Internet-Website mit relevanten Informationen über die Abfallverbringungsverordnung & Durchsetzung, mit vollständigen Kontaktinformationen, Abfallkatalogen/Nachschlagewerken usw. arbeiten;
  • Zuständige Behörden und/oder Durchsetzungsbehörden sollten eine zentrale Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene benennen, und zwar auch in den Fällen, in denen die Zuständigkeiten für das Notifizierungsverfahren (Durchsetzung) auf regionaler Ebene festgelegt sind. Außerdem sollten die zuständigen Behörden und die Vollzugsbehörden an einem verbesserten Zugang zu den Datensystemen für die dreitägige vorherige Notifizierung arbeiten, um genaue "Überprüfungsinspektionen" zu ermöglichen;
  • Das Projektmanagement schlägt vor, die bestehende Zusammenarbeit mit weiteren EU-Ländern zu erweitern, den Projektschwerpunkt auf Abfälle der Grünen Liste und nicht notifizierte Abfälle auszudehnen und sich auf strategischer Ebene auf Inspektionen an Grenzübergangsstellen zu konzentrieren (unter Beteiligung von mehr als einer Vollzugsbehörde).

Verwandte Dateien/Informationen

Verifizierungsprojekt - Phase II:

 

Number: 2003/06 - 2004/16 – Status: Abgeschlossen – Period: 2003 – Topic: Abfall und TFS - Tags:

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