Trendwende bei der Grundwasserverschmutzung
2020
LaufendProjektbeschreibung und Ziele
Art. 4 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a. dazu, alle Grundwasserkörper zu schützen, zu verbessern und zu sanieren mit dem Ziel, bis Dezember 2015 einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen, und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um einen signifikanten und anhaltenden Anstieg der Schadstoffkonzentration umzukehren. Tatsächlich befanden sich jedoch 25 % der Grundwasserkörper in der EU (und z. B. 36 % in Deutschland) im Jahr 2015 in einem schlechten chemischen Zustand, was hauptsächlich auf die Verschmutzung durch Nitrate und Pestizide aus der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Laut einem Bericht der EUA aus dem Jahr 2018 ist zudem die Gesamtfläche der Grundwasserkörper mit einem festgestellten Aufwärtstrend der Verschmutzung immer noch fast doppelt so groß wie die Fläche mit einer Trendumkehr (9,9 % gegenüber 5,9 % der Fläche).
Es gibt also ein gravierendes Umsetzungsdefizit in der EU beim Grundwasserschutz, und nur wenige Mitgliedstaaten können gewisse Erfolge bei der Trendumkehr vorweisen. Einige Mitgliedstaaten wurden in den letzten Jahren, zuletzt Deutschland im Juni 2018, vom EuGH wegen Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie verurteilt, weil sie nicht die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen zur Verringerung der Wasserverschmutzung ergriffen haben, als sich herausstellte, dass das nationale Aktionsprogramm nicht ausreichend war.
Das Projekt zielt darauf ab, dieses Umsetzungsdefizit zu verringern, indem es mögliche Instrumente und bewährte Verfahren auf Verwaltungsebene, insbesondere bei regionalen und lokalen Wasserbehörden, untersucht.
Number: 2021/08-WP5, 2020/11 – Status: Laufend – Period: 2020 – Topic: Wasser und Land - Tags: