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Schiffsrecycling (frühere Altschiffe)

2019

Laufend

Projektbeschreibung und Ziele

Im Jahr 2017 wurden 65 % der Schiffe weltweit zur Abwrackung an südasiatische Abwrackwerften (z. B. Indien, Pakistan und Bangladesch) verkauft, was erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit hat, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass diese Schiffe 80 % der Bruttoraumzahl aller abgewrackten Schiffe ausmachten, die im Jahr 2017 gestrandet sind. Die illegale Ausfuhr von Schiffen zur Strandung in Südasien sowie die Umgehung der Vorschriften für die Abfallverbringung und das Schiffsrecycling sind nach wie vor im Gange. Auf Bangladesch, Indien und Pakistan entfallen fast 90 % der 2019 weltweit abgewrackten Bruttotonnage, und einige dieser Schiffe wurden entweder illegal aus Europa exportiert oder “legal” unter Umgehung der Vorschriften.

Dieses IMPEL-Projekt konzentriert sich nicht auf das Stranden selbst, sondern darauf, wie wir den illegalen Export von Schiffen in der EU verhindern können und wie wir als Behörden illegale Fälle verfolgen können, in denen Schiffe bereits gestrandet sind.

Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (WSR) setzt auf europäischer Ebene die Anforderungen des Basler Übereinkommens um. Die Schiffsrecyclingverordnung (EU) Nr. 1257/2013 (SRR) setzt die Anforderungen des Hongkong-Übereinkommens um und regelt die Verbringung von Schiffen unter EU-Flagge zum Recycling. Die SRR besagt, dass Schiffe unter EU-Flagge in Anlagen recycelt werden müssen, die vom Bestimmungsland in den Mitgliedsstaaten oder von der Kommission in Drittländern zugelassen sind. Die Verbringung von Schiffen unter Nicht-EU-Flagge unterliegt dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung gemäß der WSR.

Schiffseigner umgehen die WSR systematisch, und die Verordnung ist schwer durchzusetzen, da die Schiffe umbenannt, umgeflaggt und die Eigner gewechselt werden, bevor sie zum Abwracken und Recycling geschickt werden. Die SRR können leicht umgangen werden, solange die Praxis der Umflaggung auf eine Nicht-EU-Flagge fortgesetzt wird. Das Hongkong-Übereinkommen wird für alle Schiffe gelten (unabhängig davon, ob sie unter EU- oder Nicht-EU-Flagge fahren), aber das Übereinkommen ist noch nicht ratifiziert, und es kann ewig dauern, bis dies geschieht.

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Die Herausforderung besteht darin, illegales Schiffsrecycling zu verhindern, indem wir Schiffe und Schiffseigner verfolgen, bei denen wir eine Umgehung der Vorschriften vermuten, und vorzugsweise schon im Vorfeld Maßnahmen ergreifen. Um es den Sachbearbeitern und Inspektoren leichter zu machen, ist es wichtig:

  • Die Unterschiede zwischen der Abfallverbringungsverordnung und der Schiffsrecyclingverordnung zu verdeutlichen
  • Praktisches Wissen austauschen (Gerichtsfälle, Dokumente, Berichte, Erfahrungen)
  • Entwicklung von Leitfäden/Broschüren zur Aufdeckung und Reduzierung illegaler Schiffsverbringungen
  • Das Intranet von IMPEL als Plattform für den Wissensaustausch nutzen und bewährte Praktiken sammeln

Der Abschlussbericht wird den aktuellen Stand der Dinge wiedergeben und Leitlinien und Hinweise für die Durchsetzung von WSR und SRR zusammenfassen.

Verwandte Dateien/Informationen

Number: 2021/03, 2020/02, 2019/07 – Status: Laufend – Period: 2019 – Topic: Abfall und TFS - Tags:

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