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Verbringung von Kunststoffabfällen (früheres chinesisches Einfuhrverbot für Kunststoffabfälle)

2019

Laufend

Projektbeschreibung und Ziele

Schätzungsweise hat China vor 2018 7 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle zur Verwertung angenommen. Mit der Einführung des Importverbots für Kunststoffabfälle hat China einen Schock für den weltweiten Handel mit Kunststoffabfällen ausgelöst. Die dadurch verdrängten Abfälle wurden größtenteils in benachbarte asiatische Länder verbracht. Die meisten dieser Länder haben nicht die Kapazität, diese Menge in einer GESM zu verarbeiten. Es sind weitere Informationen über diese Abfallströme erforderlich, um politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden besser zu informieren und den endgültigen Bestimmungsort für diese Abfallströme zu ermitteln.

Die Änderungen des Basler Übereinkommens über Kunststoffabfälle sollen im Januar 2021 in Kraft treten. Es besteht eine gewisse Unsicherheit, insbesondere bei OECD-Ländern außerhalb der EU, wie diese Änderungen durchgesetzt werden sollen. Die EU hat Änderungen eingeführt, die im Vergleich zum Text des Basler Übereinkommens zusätzliche Kunststoffabfälle unter die Kontrolle der Grünen Liste stellen. Dies kann zu Marktverzerrungen in EU-Mitgliedstaaten führen, die in der Nähe von Drittländern liegen. Wir sind der Ansicht, dass eine größere Klarheit der Codes für die Vollzugsbeamten der zuständigen Behörden in ganz Europa von Vorteil wäre und auch mit den Behörden außerhalb Europas geteilt werden könnte.

Das Projekt zielt darauf ab:

  • Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Durchsetzung der Basler Änderungen für Kunststoffabfälle durch die Bereitstellung von dokumentierten Leitlinien und Hilfestellungen durch eine Reihe von Webinaren.
  • Ein besseres Verständnis der Bestimmungsorte für irische und europäische Kunststoffabfälle erlangen.
  • Besseres Verständnis der Regulierungsbehörden für die Kunststoffabfallströme, insbesondere in asiatische Länder, und für die Wechselwirkungen zwischen Zoll und WSR.

    Verwandte Dateien/Informationen

     

    • Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie).
    • Richtlinie (EU) 2018/851 (WRRL-Neufassung).
    • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen.
    • Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Verbringung von Abfällen der Grünen Liste in bestimmte Nicht-OECD-Staaten.
    • Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststofferzeugnisse (Einwegkunststoffrichtlinie).
    • Basel-Konvention über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung.
    • Basel COP 14 Entscheidung (BC – 14/12) zur Änderung des Übereinkommens, um die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen zu verbessern

Number: 2021/06, 2020/06, 2019/06 – Status: Laufend – Period: 2019 – Topic: Abfall und TFS - Tags:

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