Genehmigung nach Artikel 6 (3) der Habitat-Richtlinie
2016 - 2018
AbgeschlossenProjektbeschreibung und Ziele
Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie sind von zentraler Bedeutung für das Erreichen des von den Staats- und Regierungschefs bestätigten EU-2020-Ziels, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren. Die Kommission hat eine ehrgeizige Strategie zur Erreichung dieses Ziels angenommen, die sechs Ziele umfasst. Ziel 1 dieser Strategie ist auf die "vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzvorschriften zum Schutz" der biologischen Vielfalt ausgerichtet und erfordert eine deutliche Verbesserung des Erhaltungszustands.
In den Jahren 2012 - 2014 wurde von der Kommission die "Studie zur Bewertung und Verbesserung des Genehmigungsverfahrens nach Artikel 6.3 für Natura-2000-Gebiete" durchgeführt. An ihr waren ausschließlich Naturschutzbehörden beteiligt. In der Praxis wurde eine große Vielfalt an unterschiedlichen Ansätzen angewandt. Insgesamt wurde festgestellt, dass das Genehmigungsverfahren nach Artikel 6.3 gut funktioniert. Einige Länder/Regionen berichteten jedoch, dass es bei bestimmten Behörden und/oder Sektoren immer noch ein generelles Unverständnis für das Verfahren nach Artikel 6.3 oder eine mangelnde Bereitschaft gibt, dieses zu akzeptieren. Mehrere Länder berichteten, dass es immer noch notwendig sei, einen systematischeren und einheitlicheren Rahmen für die Bewertung zu schaffen und Schulungen und lokal angepasste Anleitungen anzubieten.
Steinbrüche und Tagebau (2016-2017)
Hauptziel dieses Projekts ist es, zum kontinuierlichen Ausbau der Kapazitäten innerhalb von IMPEL beizutragen und die Kräfte zu bündeln und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen, um eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien auf nationaler Ebene zu gewährleisten, den Naturschutz zu fördern und die Umsetzung und Durchsetzung von Artikel 6 (3) der HD-Richtlinie für den Sektor der Gewinnung nichtenergetischer Mineralien, insbesondere für Steinbrüche und Tagebaue, zu untersuchen:
- Eine Bewertung der Anwendbarkeit des EU-Leitfadens "Non-Energy Mineral extraction
and Natura 2000" zum Thema Steinbrüche und Tagebau (zur Gewinnung von Steinen, Sand
(Gruben), Kreide, Kies und anderen Produkten für das Bauwesen, die Industrie, etc.); und - die Praktiken der MS bei der Anwendung von Art
6(3) des HD bezüglich dieses Sektors zu erforschen, zu analysieren und mit konkreten Beispielen zu berichten.
Im Jahr 2017 trägt das Projekt weiterhin zum Aufbau von Kapazitäten innerhalb von IMPEL und zur Sammlung von Kräften und zum Austausch von Erfahrungen zwischen den MS bei, um eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien zu gewährleisten und den Naturschutz zu fördern.
Um dieses Ziel zu erreichen, zielt das Projekt im Jahr 2017 darauf ab, die Umsetzung und Durchsetzung von Artikel 6 (3) der HD-Richtlinie für den Sektor der Gewinnung nichtenergetischer Mineralien, insbesondere für Steinbrüche und Tagebaue, zu untersuchen, indem es Folgendes vorsieht:
a) Entwicklung eines Leitfadens für die Inspektion von Steinbrüchen und Tagebauen mit Standorten innerhalb oder in der Nähe von Natura-2000-Gebieten
b) Erstellung eines Fahrplans für die Entwicklung eines Planungsinstruments für die Inspektion von Naturschutzgebieten (einschließlich der Möglichkeit, das IRAM-Tool zu verwenden).
Verwandte Dateien/Informationen
- Leitfaden zum Management von Natura 2000-Gebieten
- Projektzusammenfassung: Naturschutz bei der Genehmigung und Inspektion von Industrieanlagen - Umsetzung von Artikel 6 (3) der Habitat-Richtlinie: Steinbrüche und Tagebaue (2016)
- Projektzusammenfassung: Inspektion von Steinbrüchen und Tagebau in Natura 2000-Gebieten und Planungsinstrument zur Risikobewertung für die Inspektion von Natura 2000-Gebieten (2017)
- Projektzusammenfassung: Planungsinstrument und Inspektion von Steinbrüchen und Tagebau in Natura 2000-Gebieten (aktualisiert 2018)
Number: 2016/15 - 2017/19 – Status: Abgeschlossen – Period: 2016 - 2018 – Topic: Schutz der Natur - Tags: