Mindestkriterien für Inspektionen: Planung und Berichterstattung
1998 - 1999
AbgeschlossenProjektbeschreibung und Ziele
Hintergrund
IMPEL hat die Reihe der Leitlinien zu den Mindestkriterien für Inspektionen, die die Grundlage für die RMCEI-Verordnung bilden, abgeschlossen und ein Referenzbuch für Umweltinspektionen veröffentlicht. Der Leitfaden umfasst die folgenden Dokumente:
- Allgemeine Grundsätze (Nov. 1997)
- Häufigkeit der Inspektionen (Dez. 1998)
- Selbstkontrolle des Betreibers (Dez. 1998)
- Planung und Berichterstattung von Inspektionen (Juni 1999)
Projektbeschreibung
Die Inspektionsbehörden sollten Pläne für Inspektionsprogramme erstellen. Diese sollten relevante Ziele der jeweiligen Behörde enthalten und mehrere Schlüsselelemente berücksichtigen, wie z.B. die zu inspizierenden Branchen, die verfügbaren Ressourcen, die für Inspektionen zur Verfügung stehende Zeit, die Häufigkeit von Routineinspektionen, reaktive Inspektionen und die Festlegung von Prioritäten.
Die Inspektionsbehörden sollten auch Berichte über die Inspektionsprogramme für eine oder mehrere Zielgruppen, wie die Öffentlichkeit oder den Gesetzgeber (für Rückmeldungen an die Gesetzgebung), erstellen. Es werden mehrere Ziele für solche Berichte genannt, die je nach Zielsetzung variieren werden. Vorgeschlagen werden Schlüsselelemente der Berichte wie die Anzahl der durchgeführten Inspektionen, der Grad der Einhaltung der Vorschriften und der Grad des Erfolgs bei der Erfüllung der Anforderungen des Plans.
Eine gute Praxis wäre es, Pläne und Berichte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es werden Vorschläge für die Zugänglichkeit und Verbreitung von Plänen und Berichten unterbreitet.
Number: 1999/03 – Status: Abgeschlossen – Period: 1998 - 1999 – Topic: Übergreifende Instrumente und Ansätze - Tags: