Nützliche Informationen (bekannt oder geschätzt) für die Überprüfung von ELD-Fällen sind:
1) Für STEP 1:
- Tatsächliches oder mögliches Schadensereignis
- Art, Ausmaß, Dauer und Merkmale der Schadensfaktoren
- Tatsächliche oder mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt im Zusammenhang mit den Schadensfaktoren
2) Für SCHRITT 2:
- Tatsächliche oder mögliche verantwortliche berufliche Tätigkeit
- Zeitpunkt, zu dem das schädigende Ereignis stattfand
- Tatsächliche oder mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt in Bezug auf Referenzkonzepte
Hinweis: Die gesammelten Informationen und Daten sowie der Zeitpunkt ihrer Erhebung sind ein Thema, das die Screening-Prüfungen beeinflusst.
Hinweis: Das Screening von Fällen möglicher Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt in Schritt 1 wurde in zwei Gruppen unterteilt, je nach dem Gebiet, das Sie besuchen/besichtigen.
Hinweis: Die Screening-Checkliste STEP 1 soll Nutzern, die keine ELD-Experten sind, helfen, Fälle zu erkennen, die im Rahmen der ELD-Regelung behandelt werden sollten, d.h. wann es angebracht ist, den Fall der zuständigen ELD-Behörde zu unterbreiten. Wenn ein Fall in STEP 1 nicht als möglicher ELD-Fall identifiziert wird, bedeutet dies folglich nicht, dass es sich nicht um einen ELD-Fall handeln kann, denn STEP 1 zielt nur darauf ab, bei der Identifizierung möglicher ELD-Fälle zu helfen, und nicht auf das Gegenteil, nämlich mögliche Nicht-ELD-Fälle zu identifizieren. Wenn die Antwort auf die Frage also NEIN lautet, bedeutet das nicht, dass Sie sicher sein können, dass es sich nicht um einen ELD-Fall handelt.
Hinweis: Es kann vorkommen, dass dem Benutzer nicht alle nützlichen Informationen zur Verfügung stehen, um die Fälle mit Hilfe des Screening-Prozesses STEP 2 zu prüfen. In diesem Fall kann der Benutzer die Bewertung des Falles durch Ausfüllen der ISPD-Tabellen fortsetzen, da diese die Bewertungen des Screening-Prozesses STEP 2 enthalten.