Die Mindestinformationen, die bekannt (oder geschätzt) sein sollten, um eine unmittelbare Schadensgefahr zu erkennen, sind:
- Schadensereignis (wenn nicht bekannt, müssen zumindest die Schadensfaktoren bekannt sein);
- Schadensfaktoren (ggf.: Ausmaß, Umfang und Gefährlichkeit in Bezug auf die natürliche Ressource ELD);
- Tatsächlich oder potenziell betroffene ELD-Naturressourcen.