
Figure 12 - ELD applicability flowchart.
Damit die ELD angewendet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Keine der Ausnahmen in Artikel 4 der EVA-RL darf zutreffen;
- Der Schaden oder die drohende Gefahr und die berufliche Tätigkeit müssen in den zeitlichen Anwendungsbereich der EVA-RL fallen;
- Es muss ein Schaden oder die unmittelbare Gefahr eines Schadens an einer durch die EVA-RL geschützten natürlichen Ressource vorliegen;
- Der Schaden oder die Gefahr muss durch eine berufliche Tätigkeit verursacht worden sein; und
- Bei Wasser- und Bodenschäden muss der Schaden oder die Gefahr durch eine berufliche Tätigkeit verursacht werden, die in Anhang III der EVA-RL aufgeführt ist.
Hinweis: Viele einzelne Mitgliedstaaten haben den Anwendungsbereich ihrer Umwelthaftungsregelungen über den Anwendungsbereich der EVA-RL hinaus erweitert. Daher ist es wichtig, neben der EVA-RL selbst auch die nationalen Rechtsvorschriften zu den oben genannten Punkten heranzuziehen.
Das Flussdiagramm in Abb. 12 bietet eine Screening-Bewertung für Schäden im Rahmen der EVA-RL. Das Flussdiagramm kann entweder verwendet werden, wenn man sich des SCHADENS bewusst ist (AUSGANGSPUNKT X), oder wenn man sich des SCHADENS noch nicht bewusst ist, aber eine AUSWIRKUNG (AUSGANGSPUNKT Y) auf die durch die EVA-RL geschützten natürlichen Ressourcen feststellt.