ELD-Haftungsregelungen

Figure 11 – Applicability of ELD liability regimes.
Figure 11 – Applicability of ELD liability regimes.

Die nachstehende Abbildung 11 zeigt, unter welchen Umständen eine verschuldensunabhängige oder verschuldensabhängige Haftung nach der EVA-RL gilt.

In der EVA-RL gilt die verschuldensabhängige Haftungsregelung für andere als die in Anhang III aufgeführten beruflichen Tätigkeiten nur für Schäden an der biologischen Vielfalt.
Einige Länder haben in ihren nationalen Rechtsvorschriften den Anwendungsbereich von Wasser- und Bodenschäden über die in Anhang III aufgeführten Tätigkeiten hinaus erweitert, wenn Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt. Auch in diesem praktischen Leitfaden wird der Anwendungsbereich von Schäden an Gewässern und Böden über Anhang III-Tätigkeiten hinaus ausgedehnt, bei denen Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt.

This site uses cookies from Google to deliver its services and to analyze traffic. Your IP address and user-agent are shared with Google along with performance and security metrics to ensure quality of service, generate usage statistics, and to detect and address abuse.