Schäden werden in der EVA-RL definiert als “messbare nachteilige Veränderung einer natürlichen Ressource oder messbare Beeinträchtigung einer Dienstleistung einer natürlichen Ressource, die direkt oder indirekt auftreten kann”. Das Auftreten eines Schadens löst keine Verpflichtungen aus, jedoch ist laut der Mitteilung der EU KOM das Verständnis des Begriffs Schaden wesentlich für das Verständnis von Umweltschäden.
In der Bekanntmachung werden die vier Begriffe in der Definition von “Schaden” wie folgt umrissen:
1. Der materielle Umfang dessen, was betroffen ist – eine natürliche Ressource oder Dienstleistung. Die natürlichen Ressourcen werden in der EVA-RL weiter definiert als geschützte Arten und natürliche Lebensräume, Wasser und Land. Dienstleistungen einer natürlichen Ressource sind “die Funktionen, die eine natürliche Ressource zum Nutzen einer anderen natürlichen Ressource oder der Öffentlichkeit erfüllt”.
2. Nachteilige Auswirkungen – nachteilige Veränderung oder Beeinträchtigung der natürlichen Ressource selbst und der Funktion der natürlichen Ressource. Die nachteiligen Auswirkungen für die einzelnen Arten von Umweltschäden werden in der Bekanntmachung unter Bezugnahme auf bestimmte Konzepte aufgeführt, die dort als “Referenzkonzepte” bezeichnet werden (siehe Absatz 3.1), von denen viele in Anhang I und Anhang II der EVA-RL genannt oder angedeutet werden. Der Begriff "Schaden" ist kein eigenständiger Begriff und muss im Lichte der Definition des Begriffs "Umweltschaden" gelesen werden. So muss z.B. die Beeinträchtigung der Dienstleistungen, die das Wasser erbringt, mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Zustand der betreffenden Gewässer einhergehen.
3. Umfang der nachteiligen Auswirkungen – die nachteilige Veränderung oder Beeinträchtigung muss messbar sein.
4. Art und Weise, wie die nachteiligen Auswirkungen auftreten – direkt oder indirekt, z.B. die direkte Ausbringung eines Schadstoffs auf oder in den Boden, die zu einem erheblichen Risiko für die menschliche Gesundheit führt, oder die Ausbreitung eines luftgetragenen Schadstoffs auf den Boden, der dann indirekt ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.
Diese Referenzkonzepte sind in den entsprechenden Tabellen von IMPACT und STATE dieses Leitfadens für die Bewertung der Anhaltspunkte für Umweltschäden enthalten.