Die folgende Abb. 15 stellt das Entscheidungsfindungsschema für die Ermittlung der Anhaltspunkte und Beweise für einen Wasserschaden dar:
Die folgende Abb. 15 stellt das Entscheidungsfindungsschema für die Ermittlung der Anhaltspunkte und Beweise für einen Wasserschaden dar:
Beachten Sie, dass:
• "IMPACT" bedeutet nachteilige Auswirkungen auf Referenzkonzepte einer natürlichen Ressource im Rahmen der ELD (beachten Sie, dass in einigen Rechtsordnungen ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit als Referenzkonzept für Wasserschäden angesehen wird).
• "DRUCK" bedeutet schädigende Ereignisse und Schadensfaktoren, die geschützte natürliche Ressourcen unter ELD einem IMPACT oder einem potentiellen IMPACT aussetzen.
• als “Wasserkörper” wird auf einen oder mehrere Oberflächenwasserkörper oder/und Grundwasserkörper gemäß der Definition in Artikel 2(10) bzw. 2(12) der Wasserrahmenrichtlinie verwiesen.