Ein praktischer Leitfaden zur finanziellen Vorsorge für Umweltverbindlichkeiten

4.5. FAKTENBLATT-SELBSTVORSORGE

Selbstvorsorge ist finanzielle Vorsorge durch den Betreiber selbst.

Selbstvorsorge ist die schwächste Form der finanziellen Vorsorge. Sie kann lediglich darauf hinauslaufen, dass der Betreiber eine Planung für Umweltverbindlichkeiten vornimmt, Umweltverbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen ausweist und/oder eine schriftliche Verpflichtung eingeht. Auch wenn sie durch finanzielle Kriterien und Kontrollen gestützt wird, bietet die Eigenvorsorge nur wenig oder gar keinen Schutz im Falle der Insolvenz oder Auflösung des Betreibers. Wenn die Aufsichtsbehörde von der sich verschlechternden Finanzkraft des Betreibers erfährt und von ihm die Hinterlegung von Geldern oder Vermögenswerten zur Deckung der Umwelthaftung verlangt, kann dies nach dem nationalen Insolvenz- oder Liquidationsrecht als ‘Bevorzugung’ angefochten werden.

Die Auslegung, Überprüfung und Überwachung des Finanztests ist zeit- und kostenaufwendig und erfordert zudem finanzielle Fachkenntnisse. Sie kann auf öffentliche Einrichtungen/kommunale Betreiber beschränkt werden, wenn die Aussicht, dass der Betreiber aufhört zu existieren, gering ist und die Haftung in jedem Fall eine öffentliche ist.

Es kann sein, dass nur wenig oder gar nichts getan werden kann, wenn der Betreiber in finanzielle Schwierigkeiten gerät, so dass der kritische Punkt bei der Erwägung der Eigenversorgung in erster Linie ihre Eignung und Akzeptanz ist, insbesondere jenseits der öffentlichen Einrichtungen/kommunalen Betreiber.

VORTEILE

NACHTEILE

  Geringe oder gar keine Kosten für den Betreiber und keine Verpflichtung für den Betreiber, Mittel zurückzustellen, also keine Kapitalbindung.

 ✓ Ermutigt den Betreiber, Umwelthaftungen zu planen und in den Jahresabschlüssen darzustellen

 X Das überwiegende Risiko besteht darin, dass die Eigenvorsorge entwertet oder wertlos wird, wenn die Finanzkraft des Betreibers sinkt, im schlimmsten Fall bis hin zur Insolvenz.

 

 

Wichtige Überlegungen – Selbstversorgung

Grundlegende Überlegungen
  • Ob die Finanzrückstellung die geschätzte Umweltverbindlichkeit abdeckt.
  • Ob die finanzielle Rückstellung auf Verlangen an die Aufsichtsbehörde zahlbar ist.
  • Ob die finanzielle Rückstellung Schutz vor Insolvenz oder Auflösung des Betreibers bietet und vor Inflation geschützt ist.
  • Der Betreiber muss über eine ausreichende Finanzkraft für die Höhe der möglichen Haftung verfügen.
  • Ob der Betreiber eine öffentliche Einrichtung ist oder nicht.
Dokumentation 

Die folgenden Dokumente sind in der Regel erforderlich:

  • Rechtlich verbindliches Dokument über die finanzielle Vorsorge, Angaben zur Höhe der Deckung und zum Kostenprofil, Nachweis der Ermächtigung des Instituts oder der Muttergesellschaft zur Bereitstellung der finanziellen Vorsorge, Nachweis einer etwaigen zusätzlichen Deckung, die zur Deckung von Lücken in der primären Deckung erforderlich ist, Nachweis der Finanzkraft des Betreibers auf der Grundlage eines geprüften und nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellten Abschlusses, Nachweis der Rückstellung und gegebenenfalls eine schriftliche Garantie zur Aufrechterhaltung der Rückstellung. 

Musterdokumente können dazu beitragen, dass die wichtigsten Aspekte abgedeckt sind

Dokumentationsspezifikation In der Regel werden die Dokumente das auslösende Ereignis spezifizieren, dass die Aufsichtsbehörde im Falle eines auslösenden Ereignisses oder einer Insolvenz oder Liquidation eine Forderung stellen kann, Anforderungen in Bezug auf die Berichterstattung, Mitteilungen über die Kündigung/den Ablauf und die Ersetzung und den Inflationsausgleich, die Spezifizierung, dass die Aufsichtsbehörde die Bereitstellung einer alternativen finanziellen Vorsorge bei Kündigung/dem Ablauf verlangen kann, die laufende Anforderung, bestimmte finanzielle Kriterien zu erfüllen, finanzielle Auslöser für die Ersetzung durch eine stärkere finanzielle Vorsorge.
Berichterstattung und Überwachung  Dazu gehören auslösende Ereignisse, Entwicklungen, die sich auf die Fähigkeit zur Sicherstellung der Rückstellung auswirken, Rücknahmen oder Forderungen, die Leistung der Einrichtung/des Fonds/des Vermögenswerts, die Einhaltung von Umweltauflagen, die Höhe der Verbindlichkeit im Vergleich zum Wert der finanziellen Rückstellung, (für vorgesehene Verbindlichkeiten) Fortschrittsberichte über die Sanierung,  (mindestens jährlich) geprüfte Jahresabschlüsse und Berichterstattung über die Höhe der Verbindlichkeit und Benachrichtigung, wenn der Betreiber wahrscheinlich die festgelegten finanziellen Kriterien nicht mehr erfüllt.
Durchsetzung 
  • Die Finanzrückstellung wird eingefordert, wenn das auslösende Ereignis eintritt.
  • Die Aufsichtsbehörde muss möglicherweise Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, wenn sich die finanzielle Gesundheit, der Wert oder die Leistung verschlechtern oder wenn die erforderliche Berichterstattung nicht erfolgt.
  • Die Aufsichtsbehörde wird sich vergewissern müssen, dass die finanzielle Vorsorge akzeptabel ist oder eine Ersatzvorsorge verlangen.
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